S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats April 2013 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Verschwundene Verluste ? Änderungen im Besteuerungssystem für Kapitaleinkünfte - Steuerberatung in Hamburg Schnelsen
 

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Verschwundene Verluste?!
 

Besteuerungssystem für Kapitaleinkünfte

Wie können Verluste verschwinden? Das kann jedem Steuerpflichtigen evtl. ab dem 01.01.2014 passieren.

Der Grund liegt darin, dass am 01.01.2009 die Abgeltungssteuer eingeführt und damit das Besteuerungssystem für Kapitaleinkünfte geändert wurde.

Somit wurden zum 31.12.2008 bei allen betroffenen Personen Verluste aus Aktienverkäufen festgestellt und jedes Jahr fortgeführt.

Reduzieren konnten sich die Verluste nur bei Gewinnen aus Aktienverkäufen.

Die hierfür geschaffene Übergangsregelung läuft am 31. Dezember 2013 aus.

Nun kann man natürlich versuchen bis zum Jahresende entsprechende Gewinne zu erzielen, was sich wahrscheinlich je nach Höhe der Verluste schwierig gestalten dürfte.

Hinzu kommt sicherlich bei dem einen oder anderen das mangelnde Vertrauen in Aktien, Banken usw. und die Angst evtl. eher Geld zu verlieren als zu gewinnen.

Alle Verluste, die bis zum 31. Dezember 2013 nicht verrechnet sind, werden umgewandelt.

Eine Umwandlung erfolgt aus den Verlusten aus Aktienverkäufen in Verluste aus Grundstücksgeschäften.

Es wird sich der eine oder andere sagen dann sind die Verluste doch nicht weg. Das stimmt nur soweit, wie man Grundstückseigentümer ist und auch evtl. Gewinne aus solchen Objekten erzielen kann.

Hat man keinen Grundbesitz, den man verkaufen kann, sind die Verluste nicht mehr ansetzbar.

Gewinne aus dem Verkauf einer bis zum Ende selbstgenutzten Immobilie sind von Grund her steuerfrei.

Bis zum Jahresende sind es noch etwas mehr als acht Monate und jeder weiß wie schnell die Zeit vergeht.

Überlegen Sie also, was für Sie das Beste ist und versuchen entsprechend zu handeln sofern das für Sie möglich ist.


Da die Fälle, in denen Handlungsbedarf besteht und auch möglich ist, je nach Situation der/des Betroffenen stark voneinander abweichen können, setzten Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.


 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 




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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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Änderungen im Besteuerungssystem für Kapitaleinkünfte