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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats August 2006 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp August 2006 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf
 
Elterngeld und Steuerklassenwahl - Welche Steuerklasse ist günstiger

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Eltern von Kindern, die ab 2007 geboren werden, sollen ein Elterngeld erhalten können. Ein Gesetz gibt es noch nicht. Es besteht zurzeit lediglich ein Gesetzesentwurf, da jedoch mit der Verabschiedung gerechnet werden kann und es mir wichtig erscheint, rechtzeitige Maßnahmen zu ergreifen, gibt es hier schon einmal einen kleinen Vorgeschmack.

Das Elterngeld beträgt 67% vom letzten Netto-Gehalt und wird in der Regel für 12 Monate gezahlt.

Zugrunde gelegt wird das Gehalt des Elternteils, der das Kind nach der Geburt betreut. Dies kann sowohl der Vater, als auch die Mutter sein. Im Normalfall kann davon ausgegangen werden, dass die Mutter das Kind betreut und deswegen für 12 Monate 67% Ihres letzten Netto-Gehaltes als Elterngeld bekommt. Bleibt der Vater zu Hause und betreut das Kind zusätzlich zur Mutter, gibt es für zwei zusätzliche Monate das Elterngeld. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Netto-Gehalt des Vaters.

Sondervorschriften für Eltern ohne eigenes Einkommen oder mit geringem Einkommen werden hier nicht abgehandelt, weil hier zurzeit kein Handlungsbedarf besteht.

Das Elterngeld von 67% vom Netto-Gehalt gibt es maximal in einer Höhe von € 1.800,00. Dies bedeutet, dass zur Erzielung des Höchstbetrages das erzielte Netto bei rd. 2.700,00 liegen muß. Das dazugehörige Brutto beträgt bei

Wie kann ich nun, wenn ich diese Brutto-Gehälter nicht erziele, trotzdem ein möglichst hohes Elterngeld erreichen?

Deshalb noch einmal meine Empfehlung: Lassen Sie sehr rechtzeitig Ihre Steuerklassen ändern, Sie können dabei nur gewinnen, Verluste sind ausgeschlossen (außer Zinsverluste für zuviel gezahlte Lohnsteuer für ca. 1 Jahr).

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater.

Alles Gute wünscht Ihnen

Steuerberater Sven Sievers

Für Leser die es genau wissen wollen
 

Beispiel Ledige

 

 

 

 

 

Brutto mtl.

LSt/Soli

Netto mtl.

Elterngeld mtl. 67%

Normalabrechnung

3.000,00

587,71

1.809,29

1.212,23

Freibetrag pro Jahr

2.900,00

553,08

1.843,92

1.235,43

€ 1.200,00/€ 100,00 mtl.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elterngeld pro Monat

 

 

 

23,20

 

 

 

 

 

Elterngeld für 12 Monate

 

 

 

278,40

 

 

 

 

 

Beispiel Verheiratete

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) vor Änderung der Steuerklassen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerklasse

Brutto mtl.

LSt/Soli

Netto mtl.

Elterngeld mtl. 67%

Er

III

 

3.500,00

 

402,12

 

2.394,38

 

(1.604,24)

Sie

V

 

2.500,00

 

755,90

 

1.241,60

 

831,88

mtl. Lohnsteuer-Gesamt-Belastung

 

 

 

1.158,02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Elterngeld für 12 Monate (ohne Vater-Geld) 12 x 831,88 9.982,56
Elterngeld für 12 Monate (mit Vater-Geld) 12 x 831,88, 2 x 1.604,24 13.191,04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) nach Änderung der Steuerklassen

 

 

 

 

 

 

 

Steuerklasse

 

Brutto mtl.

 

LSt/Soli

 

Netto mtl.

 

Elterngeld mtl. 67%

Er

V

 

3.500,00

 

1.199,00

 

1.597,50

 

(1.070,33)

Sie

III

 

2.500,00

 

114,00

 

1.883,50

 

1.261,95

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mtl. Lohnsteuer-Gesamt-Belastung

 

1.313,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehrbelastung Lohnsteuer monatlich
(Erstattung bei Einkommensteuer-Veranlagung)

 

154,98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c) Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elterngeld für 12 Monate (ohne Vater-Geld) 12 x 1.261,95

 

 

 

15.143,40


Elterngeld für 12 Monate (mit Vater-Geld) 12 x 1.261,95, 2 x 1.070,33

17.284,06


 

 

 









 


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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