Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats August 2013 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Hier geht es zum Impressum S. Sievers Steuerberater  in HamburgS. Sievers Steuerberater  in Hamburg Hier finden Sie eine Übersicht aller SeitenKontaktmöglichkeiten S. Sievers Steuerberater  in Hamburg

Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

Erweiterung Umsatzsteuergesetz - Tipps vom Steuerberater Sven Sievers in Hamburg Schnelsen
 

(Zur Druckansicht Format Adobe.pdf hier klicken)

Falsche Bezeichnung! - Meine Güte: Gutschrift…

Seit dem 30.06.2013 ist das Umsatzsteuergesetz um eine formalistische Bezeichnung erweitert worden, über deren Sinn man sich streiten könnte.

Folgendes ist geschehen:

bisher hat jeder Unternehmer gewusst was mit dem Wort Gutschrift und dessen Bedeutung gemeint ist. Ich behaupte auch auf die Mehrheit der Finanzverwaltung trifft das zu.

Mit dem o.g. Datum ist nun eine neue Unterscheidung ins Leben gerufen worden, bei deren Nichteinhaltung es finanzielle Nachteile geben kann.

Als Beispiel:
Unternehmer A ist für Unternehmer B, beide umsatzsteuerpflichtig, auf Provisionsbasis oder ähnlichem tätig.
Unternehmer B kann nach wie vor die Abrechnung machen und eine Gutschrift für A erstellen, wobei neben den anderen Voraussetzungen, auch das Wort Gutschrift in der Abrechnung enthalten sein muss.

Geschieht dieses nicht hat B ein Problem mit dem Vorsteuerabzug, welcher aufgrund der fehlenden Formalvorschrift versagt wird. Das kann teuer werden!

Eine anderes Beispiel:
C schreibt an D eine Rechnung für erbrachte Leistung oder Lieferung, beide sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmer.

Jetzt tritt der Fall ein, dass D an der Lieferung oder Leistung von C etwas zu bemängeln hat. Nachdem man sich über den Mangel einig wurde, hat C früher eine Gutschrift erteilt.

Dieses ist nach dem neuen Stand mit dem Wort Gutschrift nicht mehr erlaubt, denn das Wort soll nur noch in dem erst genannten Beispiel verwendet werden.

Zukünftig sollen andere Begriffe wie Storno, Storno-Rechnung, Teilstorno oder ähnliches verwandt werden, jedoch nicht mehr die Bezeichnung Gutschrift.

Gegen diese Art der neuen Regelungen laufen zwar Einwände, doch ob und wann diese mit Erfolg abgeschlossen werden bleibt abzuwarten.

Das bedeutet im Moment, sich an die neue Vorschrift zu halten, um Risiken und Probleme und eventuelle Kosten zu vermeiden.

Das es auch in Bezeichnungen gewisse Spielregeln geben muss ist unverzichtbar. Doch hier ist meines Erachtens nach eine unsinnige Genauigkeit eingeführt worden, die alles nur noch komplizierter macht als es ohnehin schon der Fall ist.


Für Fragen wenden Sie sich bitte wieder wie gewohnt an Ihren Steuerberater.

 

 

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 









Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
©opyright 2013 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg