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Tipp des Monats Februar 2009 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats Februar 2009 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 
Unternehmensgesellschaft - Unternehmensformen - GmbH - Mini-GmbH - Limited Ltd.

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klein oder GROß!

Diese Frage stellt sich für jeden der sich die Form einer GmbH ausgesucht hat. Denn seit dem 1. November 2008 gibt es die Unternehmergesellschaft (UG) welche im Volksmund wahrscheinlich auch bald „Mini-GmbH“ genannt werden wird. Es wurde damit ein Gegenstück zur englischen Limited (Ltd) geschaffen.

Die große GmbH ist schon seit Jahrzehnten bekannt und hat noch immer folgende Voraussetzungen (Aufzählung nicht abschließend).

Bei einer anderen Anzahl von Gründern ändert sich auch das Verhältnis der Einzahlung.

Hingegen bei der neuen kleinen GmbH ist vieles anders

Ein weiterer ganz wichtiger Bestandteil der UG ist die gesetzliche Rücklage. Das hat zu bedeuten, dass 25% des Jahresüberschuss in die gesetzliche Rücklage zu führen sind.

Davon gibt es nur folgende Abweichungen. Vor der Anwendung der 25% sind evtl. Verlustvorträge vom Jahresüberschuss abzuziehen. Der in der Rücklage aufgebaute Betrag darf entweder zur Erhöhung des Stammkapitals (bis 25.000 EUR) oder zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden.

Es gibt keinen festen Zeitraum in dem die 25.000 EUR erreicht werden müssen.

Was bei beiden gleich ist, der Nachweis über das voll eingezahlte Stammkapital muß 30 Jahre aufbewahrt werden. Hier verweise ich auch auf den Tipp des Monats November 2008!

Welche der beiden Gesellschaftsformen die richtige ist, muss jeder für sich abwägen. Die GmbH ist zu Beginn teuerer in der Gründung doch im Wirtschaftsleben etabliert. Hingegen die UG wahrscheinlich ähnlich wie die engl.Ltd. noch nicht das Vertrauen erlangt hat.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater und einen Notar dem Sie vertrauen.

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 


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