S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Januar 2012 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Reduzierte Förderung - Zuschuss für Existenzgründer

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Gründungszuschuss für Existenzgründer - Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 


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Reduzierte Förderung !

Für alle die sich in der Vergangenheit selbständig gemacht haben bzw. zukünftig machen wollen gibt es die Möglichkeit einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

Dieser Zuschuss unterstützt Existenzgründer ab Beginn der Tätigkeit für einen begrenzten Zeitraum. Voraussetzung hierfür ist, dass man vor Beginn der Selbständigkeit arbeitslos ist und noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Ab dem 28. Dezember 2011 wurde die Förderung punktuell verändert. Einige Punkte sollen in diesem Tipp dargestellt werden.

So war es bisher, dass ein erworbener Anspruch auf dem Zuschuss besteht, was jetzt eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters ist.

Auch sind zukünftig 150 Tage verbleibender Anspruch von Arbeitslosengeld nötig und nicht wie vorher 90 Tage.

In Zukunft wird das Arbeitslosengeld zzgl. Pauschale zur sozialen Absicherung nicht mehr für neun Monate, sondern nur noch für sechs Monate gezahlt. Die zweite Förderphase in Höhe der Pauschale, wird jetzt für neun Monate, anstatt vorher sechs Monate gezahlt.

Unverändert ist neben der Steuerfreiheit der Fördergelder, die Voraussetzung einen Businessplan zu erstellen, der folgende Punkte umfassen sollte

Die begutachtenden Stellen für die Tragfähigkeit der zukünftigen Unternehmung sind ebenfalls unverändert

Durch die Veränderungen plant die Bundesregierung Einsparungen in Milliardenhöhe in den nächsten Jahren. Es darf abzuwarten sein ob die Veränderung nicht dazu führt, dass sich weniger Personen selbständig machen.

Sicherlich ist nicht jede Gründung ein Erfolg, aber auch nicht von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Eine Entscheidung der zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur wird dadurch nicht leichter.

Bei Fragen wenden Sie sich in diesen Fällen nicht nur an Ihren Steuerberater sondern auch gerne an die Agentur für Arbeit.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 




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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise ausser Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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