Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Juni 2004 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Hier geht es zum Impressum S. Sievers Steuerberater  in HamburgS. Sievers Steuerberater  in Hamburg Hier finden Sie eine Übersicht aller SeitenKontaktmöglichkeiten S. Sievers Steuerberater  in Hamburg

Tipp Juni 2004 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf 
 
Haushaltsnahe Dienstleistungen für inländischen Haushalt

(Zur Druckansicht Format Adobe.pdf hier klicken)

Wer hat sie sich nicht schon einmal gewünscht, die Heinzelmännchen, die lästige oder schwere Arbeiten abnehmen. Und jetzt soll sich auch noch das Finanzamt an den Kosten für diese Heinzelmännchen beteiligen ?

Richtig, seit 01.01.2003 gibt es eine neue gesetzliche Regelung, die bestimmt, daß haushaltsnahe Dienstleistungen in einem inländischen Haushalt, völlig gleichgültig, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Mietwohnung handelt, steuerlich anzurechnen sind.

Voraussetzungen sind:

  • Es muß sich um einfache Arbeiten handeln,
  • die Arbeiten müssen im Privathaushalt des Steuerpflichtigen erfolgen
  • eine Tagesmutter, die sich auch um den Haushalt kümmert ist nicht begünstigt,
  • ein Hausgehilfin die nebenbei die Kinder beaufsichtigt dagegen schon
  • die Dienstleistung muß von einem Unternehmer erbracht werden
  • Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, daß dafür eine Rechnung geschrieben und die Zahlung dafür per Bank auf das Konto des Unternehmers nachgewiesen wird

um Missbrauch vorzubeugen, ist es nicht zulässig, daß diese Leistungen durch Personen ausgeführt werden, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören.

Beispiele für die haushaltsnahen Leistungen:

Fensterputzer, Gärtner, kleiner Handwerksarbeiten wie Schönheitsreparaturen und Ausbesserungsarbeiten.

Sie können 20% der Aufwendungen von Ihrer Einkommensteuer kürzen, maximal € 600,00 bei höchstens € 3.000,00 Aufwand.

Für den Fall, daß Sie Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 bereits abgegeben haben und diese Heinzelmännchen – Regelung nicht kannten, können Sie bis einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheides für 2003 diese Kosten noch nachträglich geltend machen.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers
 


 

 



















Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
©opyright 2011 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg