


Tipp des Monats Juni 2005 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
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Tipp Juni 2005 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf |
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Der Bundesfinanzhof hatte den folgenden Fall zu entscheiden: Ein dauernd hilfloser Schwerbehinderter wohnte in einem Wohnstift und wollte die dort anfallenden Kosten steuerlich geltend machen. Daneben beantragte er auch den Ansatz des so genannten Behindertenfreibetrages.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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