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Tipp des Monats Mai 2008 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats Mai 2008 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 
Minijobs - Nettolohn - Aufzeichnungen über Arbeitsstunden

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Vorsicht bei Minijobs

Arbeitgeber, die schon vor längerer Zeit geringfügig Beschäftigte in Ihren Betrieben arbeiten ließen, wissen noch, dass wir bis einschließlich 2002 Nachweise über die geleisteten Arbeitsstunden führen mussten.

Ab Januar 2003 galt die Regelung, dass nur noch die Höhe des Verdienstes für die Einordnung als Mini-Job ausschlaggebend war, auf die Arbeitszeit kam es nicht an.

Vorsicht ist in folgenden Fällen geboten:

1. Sie beschäftigen einen Bezieher von Arbeitslosengeld. Hier ist für die Versicherungsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung eine Aufzeichnung der Stunden erforderlich. Die Versicherungsfreiheit liegt nur vor, wenn die Arbeitszeit pro Woche 15 Stunden nicht übersteigt.

2. Sie beschäftigen Studenten. Auch hier ist eine Aufzeichnung der Stunden erforderlich, damit festgestellt werden kann, ob diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeführt wird und deshalb sozialversicherungsfrei bleibt.

3. Sie gehören einer Branche an, bei der der Mindestlohn gilt.

Bei Minijobs wird generell ein Lohn vereinbart, der brutto wie netto ausgezahlt wird.

Während bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern der Bruttolohn mit dem Mindestlohn verglichen wird, wird bei Minijobs der vereinbarte Nettolohn zu Grunde gelegt und mit dem Mindestlohn verglichen.

Liegt der Nettolohn unter dem Mindestlohn, haben Sie bei der nächsten Betriebsprüfung der Sozialversicherung Probleme, die daneben auch noch zu einer Nachforderung von Lohnsteuer bei der nächsten Lohnsteuerprüfung führen.

Es muss also Ihr Bestreben sein, Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitsstunden zu führen, aus denen sich ergibt, dass Sie die Bestimmungen über die Höhe des Mindestlohns auch bei Minijobs einhalten.

Bitte achten Sie in den aufgezeigten Fällen in Zukunft darauf, dass die Vorschriften über die Aufzeichnung der Arbeitszeit unbedingt eingehalten werden.

Wie Sie, insbesondere bei dem Mindestlohn, durch Straffung und Kürzung der Arbeitszeit zu den gewünschten Ergebnissen kommen, erklärt Ihnen sicher Ihr Steuerberater.

Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihrem Steuerberater.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 


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