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Tipp des Monats Oktober 2011 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Sven Sievers Steuerberater für Hamburg Eidelstedt Niendorf Schnelsen
 
Lohnsteuerkarten 2.0 - Die elektronische Steuerkarte - Wichtige Hinweise


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Elektronische Lohnsteuerkarte 2011

Verehrte Leser, in diesem Tipp des Monats geht es nicht um eine Software oder ähnliches, was auf eine neue Technik hinweist, sondern um die persönliche Steuerkarte.

Nachdem es im letzten Jahr keine Papiersteuerkarte für 2011 gegeben hat, die von 2010 waren auch für 2011 gültig, ist es jetzt so weit und die elektronische Steuerkarte geht an den Start.

Zur Zeit erhalten alle Arbeitnehmer/-in in Deutschland Ihre „Elektronischen LohnSteuer AbzugsMerkmale“ (ELStAM) auf der alle steuerlich Relevanten vermerkt sind.

Dieses Blatt ist nur für die eigenen Unterlagen bestimmt und muss nicht dem Arbeitgeber übergeben werden.

Die auf dem Blatt vermerkten Daten müssen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Sollten Änderungen vorzunehmen sein, so müssen diese direkt beim für den Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Freibeträge z.B. für Werbungskosten oder Vermietungsverluste müssen für 2012 neu beantragt werden. Eine automatische Übernahme aus dem Vorjahr gibt es auch hier nicht.

Behindertenfreibeträge müssen nur neu beantragt werden, wenn sie nicht im Schreiben vermerkt sind, oder dieser sich erhöht hat. Gleichartige Freibeträge für Kinder die auf die Eltern übertragen werden sollen, müssen ebenfalls neu beantragt werden.

Mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte soll erreicht werden, dass sich eine Vereinfachung der Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen, Arbeitgebern und Finanzamt ergibt.

Ebenso entfällt die kostenpflichtige Neubeschaffung einer verloren gegangenen Steuerkarte. Des Weiteren sollen Geburten von Kindern oder Heirat automatisch berücksichtigt werden.

Die Sicherheit der Daten soll unter strikter Beachtung des Datenschutzes passieren. Bei der Anzahl von Angriffen auf Computersysteme von Unternehmen oder Behörden in der Vergangenheit, darf man gespannt sein wann sich der erste hieran versucht.

Damit kein Missbrauch geschieht, gehen Sie vorsichtig und verantwortungsvoll mit Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer um. Diese Nummer brauchen Sie, um sich im elektronischen Elster-Online-Portal zu registrieren, um dort Einblick in Ihre Daten zu bekommen.

 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihren Steuerberater, oder an Ihr Finanzamt.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers
 

 


 




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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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