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Tipp des Monats Dezember 2005 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp Dezember 2005 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf 
 
Steuergesetze Änderungen 2006

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Liebe Leser

wie in jedem Jahr, so ist auch im Jahre 2005 der Monat Dezember voller Hektik. Denn obwohl wir nur drei Wochen im Monat arbeiten, kommen zusätzliche Aufgaben auf uns zu. So sind gewisse Anpassungen in Pensionszusagen vorzubereiten, auch wird noch versucht, Grundvermögen zu den alten Bedingungen zu übertragen und ganz zum Schluss ist auch noch zu berücksichtigen, dass ab 2006 diverse Änderungen bei bestehenden Steuergesetzen und Vorschriften vorgenommen wurden.

Hier nur eine kleine Aufzählung:

  • die Eigenheimzulage wird abgeschafft

    Ausweg: Wenn Sie noch im Jahre 2005 einen Bauantrag stellen bzw. einen notariellen Vertrag abschließen, haben Sie, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, noch den vollen Anspruch für acht Jahre. Ob eine so kurzfristige Entscheidung allerdings sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
     
  • Abfindungen waren bisher, abhängig vom Lebensalter und der Betriebszugehörigkeit, zum Teil steuerfrei. Diese Freibeträge fallen weg.

    Ausweg: Haben Sie bereits im Jahre 2005 einen Vertrag über eine Abfindung geschlossen und fließt Ihnen diese bis spätestens 31.12.2006 zu, so besteht die Steuerfreiheit weiterhin.
     
  • Heirats- und Geburtsbeihilfen wurden bisher nur besteuert, wenn sie gewisse Freibeträge überschritten. Diese Freibeträge fallen weg.

    Ausweg: Verlegen Sie die Hochzeit oder die Geburt noch in das Jahr 2005!!!
     
  • Steuerberatungskosten für private Steuererklärungen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dagegen sind Steuerberatungskosten, die mit Einkünften zusammenhängen, weiterhin Werbungskosten bzw. Betriebsausgeben.

    Ausweg:
    a) Sie sprechen mit Ihrem Steuerberater über die offene Aufteilung seiner Rechnung, damit eine Zuordnung zu den einzelnen Einkunftsarten erfolgen kann. Hierbei ist der Berater jedoch nicht in der Lage, eine willkürliche Aufteilung durchzuführen, weil er gesetzlich verpflichtet ist, Mindestgebühren für einzelne Sachverhalte zu berechnen.

    b) Sie bezahlen die Rechnung und ggf. auch Vorschüsse bereits im Jahre 2005 (Abgang von Ih-rem Konto ist Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit)

    Das waren die allgemein interessierenden Änderungen des Steuerrechts ab 2006.

     

Mir bleibt jetzt noch, Ihnen friedliche und harmonische Weihnachtstage zu wünschen, fröhliche und glückliche Gesichter bei Kerzenschein und angenehmer Gesellschaft sowie ein gesundes und erfolgreiches 2006. Mögen von allen Ihren Wünschen die wichtigsten in Erfüllung gehen.


Ihr Steuerberater Sven Sievers

 








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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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