Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats März 2007 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Hier geht es zum Impressum S. Sievers Steuerberater  in HamburgS. Sievers Steuerberater  in Hamburg Hier finden Sie eine Übersicht aller SeitenKontaktmöglichkeiten S. Sievers Steuerberater  in Hamburg

Tipp März 2007 Sven Sievers Steuerberatung in Hamburg Eidelstedt Niendorf Schnelsen
 
Häusliches Arbeitszimmer - Steuererklärung

(Zur Druckansicht Format Adobe.pdf hier klicken)

Häusliche Arbeitszimmer - Steuererklärung

Alle Betroffenen haben gelitten, als die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers zunächst eingeschränkt und schließlich wohl nahezu abgeschafft wurde.

Es gibt aber immer noch Ausnahmen, die eine Abzugsfähigkeit zulassen.

Zunächst einmal die Definition, was denn ein häusliches Arbeitszimmer ist. Es handelt sich dabei um einen Raum oder mehrere Räume, die seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist. Kurze Übersetzung: der Raum oder die Räume sind Teil der Wohnung. Wegen dieser nähe zur Wohnung ist normalerweise ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug ausgeschlossen.

Sind diese Räume jedoch Mittelpunkt der beruflichen Betätigung so ist ein Abzug zulässig. Mittelpunkt der Betätigung kann das häusliche Arbeitzimmer z. B. nicht bei einem Handelsvertreter sein, wohl aber bei einem Dozenten oder Architekten, der die wesentlichen Grundlagen seiner Leistung im häuslichen Arbeitzimmer vollbringt und nur im geringen Umfang nach außen tätig wird.

Und jetzt noch eine zusätzliche Ausnahme:

Alle Räume, bei denen es sich um Betriebsräume, Lagerräume und Ausstellungsräume handelt, fallen nicht unter das Abzugsverbot, selbst wenn sie an die Wohnung angrenzen. Dies gilt auch z. B. für Arzt, Steuerberater und Anwaltpraxen in der eigenen Wohnung oder dem Einfamilienhaus oder für andere Räume, die einen intensiven und dauerhaften Publikumsverkehr dienen und entsprechend eingerichtet sind.

Sie sehen also, das häusliche Arbeitszimmer ist noch lange nicht tot, Sie müssen allerdings gewisse Formvorschriften einhalten, die das BMF-Schreiben vom 03.04.2007 ausführlich erläutert.

Und wie immer, bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
 

Ihr Steuerberater Sven Sievers









Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
©opyright 2011 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg