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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats November 2011 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Sven Sievers Steuerberater für Hamburg Eidelstedt Niendorf Schnelsen
 
400 Euro Minijob - Rentenversicherung bei sozialversicherungsfreier Tätigkeit


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Freiwillige Aufstockung!

In diesem Tipp des Monats, verehrte Leser, geht es nicht um Vergrößerungsmaßnahmen für den Tannenbaum oder mehr Geschenke zu Weihnachten.

Es geht hier um Personen, die einer Aushilfstätigkeit (sog. Minijob) bis 400 EUR monatlich nachgehen.

Zur allgemeinen Erläuterungen von Minijob´s sei gesagt, dass es sich um eine steuer- und sozialversicherungsfreie Tätigkeit handelt. Voraussetzung für die Freiheit ist, dass die Grenze von 400 EUR nicht überschritten wird.

Des Weiteren darf jemand der eine Tätigkeit ausführt, für die Sozialversicherung abgezogen wird nur einen Minijob ausüben, um auf den Höchstbetrag zu kommen. Hat jemand zwei Aushilfsjobs um auf 400 EUR zukommen ist es schädlich.

Ausnahmen hiervon gibt es nur für die Personen, die keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Diese dürfen mehrere Jobs ausüben um auf den Höchstbetrag zu kommen.

Der Arbeitnehmer hat dann, wie schon beschrieben, keinerlei Abzüge auf seinem Verdienst und erhält sein Brutto gleich Netto.

In solchen Fällen hat der Arbeitgeber Nebenkosten in Höhe von 30 % zu tragen, die sich wie folgt aufteilen.

15 % Rentenversicherung 13 % Krankenversicherung 2% Steuer

Die Steuer wird in vielen Fällen von den Arbeitgebern getragen.

Bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Pauschale, die zu keinerlei Vorteilen bei der Krankenkasse führt. Für die Personen welche privat krankenversichert sind, spart der Arbeitgeber die 13 %.

Für die Rentenversicherung ergeben sich im ersten Moment nur geringe Vorteile bei der eigenen Rente.

Sie haben jedoch ein Wahlrecht, welches dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden muss, den Rentenbeitrag in Höhe der Differenz zum Gesamtsatz zu tragen.

Dieser beträgt bis Ende 2011 19,90 % (ab 2012 19,60%) und bedeutet der eigene Beitrag ist 4,9 % und würde bei vollen 400 EUR einem Betrag von 19,60 EUR (ab 2012 18,40 EUR) entsprechen.

Ob es sich lohnt oder nicht, dieses muss jeder für sich selbst entscheiden. Sie wenden sich in diesem Fall bitte nicht an Ihren Steuerberater, sondern an die für Sie zuständige Rentenberatungsstelle.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers
 

 




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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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