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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats November 2014 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Qual der Wahl!
Finanzierung oder Leasing?

Wenn man mehr als nur eine Möglichkeit hat, ergibt sich häufig eine schwierige Wahl.

Heute soll es um die im Leben eines Unternehmers häufig gestellte Frage bei Anschaffung von betrieblichen Wirtschaftsgütern / Vermögensgegenständen gehen, sofern diese nicht aus Eigenmitteln bezahlt werden.

Lohnt sich eine Finanzierung oder ist Leasing die geeignete Art?

Soviel sei schon verraten: abschließend lässt sich das Thema hier nicht darstellen, da es zu umfangreich ist und auch auf den Einzelfall ankommt.

Hier wird beides nur kurz dargestellt und es werden evtl. Vor- bzw. Nachteile in Kurzform aufgeführt.


Finanzierung:

Hier wird das Wirtschaftsgut angeschafft und ist im eigenen Anlagevermögen zu aktivieren, und das Darlehen zu passivieren.

Banken argumentieren gerne in diesem Zusammenhang mit einem Rating. Das Darlehen stünde in der Bilanz und empfehlen (vorbehaltlich anderer Gründe) das Leasing.

Das ist meinem Erachten nach zu kurz gedacht. Wenn Sie Leasing wählen, verpflichten Sie sich über eine festgelegte Laufzeit eine Rate zu zahlen. Diese steht zwar nicht in der Bilanz, aber mindert ja auch nicht die eigentliche Verpflichtung.

Der Vorteil bei einer Finanzierung liegt meines Erachtens nach darin, das sich im Falle einer „Schieflage“ im Unternehmern, man den Vermögensgegenstand schneller verkaufen kann, mit dem Erlös das Darlehen bedient und einen evtl. Rest in kleineren Raten bedienen kann.

Nachteilig können Banken das Darlehen im Rahmen der Gesamtkreditausstattung betrachten.

Benötigt man kurz- bis mittelfristig immer die technisch neuesten Wirtschaftsgüter, kann eine Finanzierung evtl. nicht vorteilhaft sein.

Steuerlich sind neben der Abschreibung auch die Finanzierungszinsen steuerlich abzugsfähig.

Bei einer Entnahme oder Verkauf sind die Gewinne aus Verkehrswert abzgl. Buchwert (Restwert von Anschaffung minus Abschreibung) zu versteuern.


Leasing:

Neben den o.g. Argumenten von Banken ist natürlich, gerade bei Maschinen oder Fahrzeugen ein bekannter Vorteil, dass nach Ablauf des Leasings ein neuer Leasingvertrag, mit den technisch neuesten Geräten, abgeschlossen werden kann.

Nachteilig ist meinem Erachten nach die feste Ratenhöhe in wirtschaftlich nicht ganz so optimalen Zeiten. Auch sind Abschlusszahlungen wegen Wertverlust oder Mehrleistung nicht zu vergessen.

Steuerlich sind die Raten abzugsfähig, jedoch ist das Wirtschaftsgut nicht zu aktivieren, da es dem Leasinggeber gehört.

Eine Versteuerung von einem Gewinn bei Verkauf oder Entnahme gibt es hier nicht, da es dem Unternehmer nicht gehört.

Sie sehen, die Wahl ist nicht immer einfach.

Daher empfehle ich Ihnen schon bei der Planung Ihres Vorhabens mit Ihrem Steuerberater zu sprechen und sich über den optimalen Weg zu informieren.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers




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Vergleich – Finanzierung oder Leasing

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