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Tipp des Monats September 2007 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp September 2007 Sven Sievers Steuerberatung in Hamburg Eidelstedt Niendorf Schnelsen
 
Termin Gewinnausschüttung - Unternehmenssteuerreform - Abgeltungssteuer

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Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass die Unternehmensteuerreform ab 01.01.2009 Ausschüttungen der GmbH an ihre Gesellschafter der Abgeltungssteuer zu unterwerfen hat.

Das bedeutet, dass von jeder Ausschüttung 25 % pauschale Einkommensteuer einbehalten wird, wo die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Hier sei zusätzlich zu erwähnen, dass ab gleichen Zeitpunkt keine Werbungskosten (z.B. Finanzierungskosten für Anteilskauf) mehr abziehbar sind.

Bis zum 31.12.2008 unterliegen Ausschüttungen dem Halbeinkünfteverfahren.

Hier wird praktisch nur die Hälfte der Ausschüttung dem individuellen Steuersatz des Gesellschafters unterworfen. Der maximale Steuersatz für die Einkommensteuer beträgt bis zum 31.12.2008 „nur“ 42%.

Für die Gewinne der Jahre 2007/2008 ist nun unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes des Gesellschafters zu prüfen, wann eine Gewinnausschüttung zweckmäßig ist.

Dabei ist nicht Voraussetzung für die Ausschüttung, dass eine Bilanz erstellt wurde, es genügt für eine so genannte Vorabausschüttung (z. B. für den Gewinn des Jahres 2008 im Jahr 2008) eine relativ genaue vorläufige Ermittlung des Gewinns des laufenden Jahres und ein Gewinnausschüttungs-Beschluss.

Je nach Zeitpunkt der Ausschüttung ergibt sich bei zwei unterschiedlichen Einkommensteuersätzen für eine gedachte Gewinnausschüttung von 100.000 € folgende Steuerbelastung:


Einkommensteuersatz                30%             42 %

bis 31.12.2008
                      15.000            21.000
Halbeinkünfteverfahren

ab 01.01.2009                       25.000            25.000
Abgeltungssteuer

Ersparnis                          10.000             4.000


Sie sehen also, dass bei einer vorgezogenen / rechtzeitigen Ausschüttung und einem Steuersatz von 30% sich eine Ersparnis von 10.000 € ergibt.

Bei einem Einkommensteuersatz von 42 % zahlen Sie bei vorgezogener / rechtzeitiger Ausschüttung im Jahre 2008 4.000 € weniger Steuern im Vergleich zum Jahre 2009.

Nun müssen Sie nur noch fleißig sparen, damit die Mittel für die Ausschüttung auch zur Verfügung stehen.

Bei dieser Ersparnis achtet natürlich das Finanzamt auf jeden Formfehler. Deshalb sollten Sie, wie immer Ihren Steuerberater zu Rate ziehen um die Ersparnis auch sicher in der Tasche zu behalten.

 


Ihr Steuerberater Sven Sievers

 

 

 

 


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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